Wenn Sie ein deutsches Rezept erhalten und die Bezeichnung „aut idem“ angekreuzt ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass der Apotheker das verschriebene Medikament durch ein anderes ersetzen wird. Im Gegensatz zur üblichen Praxis ermöglicht die Markierung „aut idem“ auf deutschen Rezepten keine Substitution. In diesem Artikel erklären wir, was es bedeutet, wenn „aut idem“ auf einem deutschen Rezept angekreuzt ist und wie sich dies auf die Medikamentenabgabe auswirkt.
Was bedeutet „aut idem“ auf einem deutschen Rezept? „Aut idem“ ist eine lateinische Phrase, die „oder das Gleiche“ bedeutet. Normalerweise gibt die Kennzeichnung „aut idem“ auf einem deutschen Rezept dem Apotheker die Befugnis, das verschriebene Medikament durch ein gleichwertiges Produkt mit dem gleichen Wirkstoff und derselben Dosierung zu ersetzen. Wenn jedoch „aut idem“ auf dem Rezept angekreuzt ist, entfällt diese Möglichkeit der Substitution.
Warum wird „aut idem“ auf Rezepten angekreuzt? Die Markierung „aut idem“ auf deutschen Rezepten wird verwendet, wenn der verschreibende Arzt ausdrücklich festlegt, dass keine Substitution erwünscht ist. Es kann verschiedene Gründe dafür geben, warum der Arzt dies entscheidet:
- Präferenz des Arztes: Der Arzt kann spezifische medizinische Gründe haben, um das verordnete Medikament ohne jegliche Substitution zu verschreiben.
- Patientenspezifische Faktoren: Der Patient könnte beispielsweise auf einen bestimmten Hersteller oder ein bestimmtes Präparat eingestellt sein, und der Arzt möchte sicherstellen, dass dieses spezifische Medikament verwendet wird.
- Bekannte Unverträglichkeiten: In manchen Fällen hat der Patient möglicherweise eine bekannte Unverträglichkeit gegenüber Hilfsstoffen oder Zusatzstoffen in anderen Medikamenten, und der Arzt möchte jegliches Risiko einer allergischen Reaktion vermeiden.
Was bedeutet das für den Patienten? Wenn „aut idem“ auf einem deutschen Rezept angekreuzt ist, bedeutet dies, dass der Apotheker das verschriebene Medikament nicht durch ein anderes gleichwertiges Produkt ersetzen darf. Der Patient erhält somit das genau vom Arzt verordnete Medikament.
Patientenrechte und Kommunikation: Als Patient haben Sie das Recht, über die Entscheidung des Arztes zur Nicht-Substitution informiert zu werden. Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich des verordneten Medikaments haben, können Sie diese mit Ihrem Arzt oder Apotheker besprechen, um eine umfassende Erklärung zu erhalten.
Die Kennzeichnung „aut idem“ auf einem deutschen Rezept mit einem angekreuzten Kästchen gibt dem Apotheker klare Anweisungen, dass keine Substitution erlaubt ist. Der Patient kann somit sicher sein, dass er das exakt verschriebene Medikament erhält, ohne Veränderungen oder Ersatz. Die Markierung dient dazu, die Behandlung nach den spezifischen Bedürfnissen und Wünschen des Arztes und des Patienten zu gewährleisten. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es ratsam, das Gespräch mit medizinischem Fachpersonal zu suchen, um eine optimale Therapie sicherzustellen.