Wenn man in Deutschland ein Medikament auf Kassenrezept erhält, muss man oft eine Zuzahlung leisten. Viele Patienten fragen sich, ob Apotheken in diesem Fall Rabatte oder Rezeptboni anbieten dürfen. Hier erfährst du, was erlaubt ist und was nicht.

Grundsätzlich ist es Apotheken untersagt, einen Rabatt auf die Zuzahlung bei einem Kassenrezept zu gewähren. Dies ist gesetzlich geregelt und soll verhindern, dass Apotheken Patienten bevorzugen, die bereit sind, höhere Preise zu zahlen.
Auch die Gewährung von Rezeptboni, also Gutscheinen oder Prämien für das Einlösen von Kassenrezepten, ist in Deutschland verboten. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2012 entschieden, dass Apotheken keine Boni für Kassenrezepte gewähren dürfen, da dies gegen das Verbot der Rabattgewährung verstößt.