Die Techniker Krankenkasse hat verkündet, dass sie als erste Krankenkasse die technischen Voraussetzungen geschaffen hat, um elektronische Verordnungen über die Versichertenkarte einzulösen.
Bisher konnten E-Rezepte entweder in Papierform oder über die E-Rezept-App in Apotheken eingelöst werden. Um den Patienten eine weitere bequeme Lösung anzubieten, hat die Gesellschafterversammlung der gematik im August 2022 die E-Rezept-Funktion auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) beschlossen.
In einer Pressemitteilung gab die Techniker Krankenkasse (TK) bekannt, dass sie als erste Krankenkasse die Einlösung elektronischer Verordnungen über die Versichertenkarte umgesetzt hat. Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK, betonte: „Damit sich das E-Rezept in der breiten Bevölkerung durchsetzt, muss es komfortabler sein als das bisherige papierbasierte Rezept. Der digitale Weg darf nicht komplizierter sein als der analoge.“ Die Lösung mit der Versichertenkarte bietet für ihn einen solchen bequemen Prozess.
Das eigentliche E-Rezept ist nicht physisch auf der Karte gespeichert. Stattdessen dient die Karte zur Verifizierung des Patienten in der Apotheke. Die Versichertenkarte wird in das eHealth-Kartenterminal gesteckt, um erforderliche Überprüfungen durchzuführen und die Informationen abzugleichen, die für die Einlösung des E-Rezepts notwendig sind. Die elektronische Verordnung kann dann über den E-Rezept-Fachdienst im Apothekenverwaltungssystem abgerufen werden. Baas äußerte die Hoffnung, dass auch Apotheken und Arztpraxen bald die erforderlichen technischen Voraussetzungen schaffen, um das E-Rezept einzulösen.
Da kein NFC (Near Field Communication) zum Auslesen der Karte erforderlich ist, können E-Rezepte auf diese Weise auch mit älteren Generationen von Gesundheitskarten eingelöst werden. Eine eGK ist nicht zwingend erforderlich.
Aufgrund von Datenschutzbedenken, die eine neue Spezifikation erforderten, hat sich die bundesweite Umsetzung der eGK-Lösung auf den Sommer 2023 verzögert.